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Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten – 4114 – K (1.07)

Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten - 4114 - K (1.07)

im Krankenhausbereich, in öffentlichen Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen (Stand: 1.1.2007)

Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.

Nach den derzeitigen sicherungstechnischen Erkenntnissen ist eine ausreichende Sicherung gegen eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich nur gewährleistet, wenn die dafür vorgesehenen Behältnisse oder Räumlichkeiten mindestens den unter Ziffer 1 oder 2 genannten mechanischen Anforderungen genügen.

1. Krankenhausapotheken, öffentliche Apotheken

1.1 Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern.

1.2 Aufbewahrung in Räumen

Wird anstelle von Schränken eine Raumsicherung bevorzugt, sind als Raumabschluss zertifizierte Wertschutzraumtüren mit einem Widerstandsgrad III oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden.

1.2.1 Wände, Decken und Fußböden von neu zu erstellenden Räumen sind

• mit Klinkermauerwerk (KMZ 28) in einer Stärke von 240 mm mit beidseitigem Baustahlgewebe N 141 und 30 mm Zementputz (1:3) sowie Bandstahl-(25/2)-einlagen in den Fugen oder
• aus Stahlbeton (C20/25) in einer Stärke von 240 mm mit beidseitigem Baustahlgewebe zu errichten.

Auf Fensteröffnungen ist zu verzichten; ggf. sind für die Belüftung gebogene Stahlrohre mit einem Durchmesser von 50 mm nach innen steigend einzulassen.

1.2.2 Vorhandene Räume, die den Anforderungen der Ziffer 1.2.1 nicht entsprechen, sind in der Regel so nach- bzw. umzurüsten, dass hinter oder vor (innen bzw. außen) den bestehenden Wandelementen ein Klinkermauerwerk (KMZ 28) in einer Stärke von 115 mm mit Baustahlgewebe N 141 und 30 mm Zementputz (1:3) sowie Bandstahl-(25/2)-einlagen in den Fugen zu errichten ist. Decken und Fußböden sind ggf. mit
Stahlbeton (C20/25) zu verstärken.

Sofern Fenster erhalten bleiben müssen, sind diese von innen zusätzlich mechanisch zu sichern, z.B. durch Gitterwerk aus ca. 20 mm starkem Vierkant- oder Rundstahl in Längs- und Querstreben, die lichten Weiten nicht größer als 120 x 120 mm, deren Kreuzungspunkte zu verschweißen und deren Endpunkte im Mauerwerk zu verankern sind.

1.2.3 Anstelle von gemauerten oder betonierten Räumen können auch zertifizierte Wertschutzräume mit einem Widerstandsgrad III oder höher nach EN 1143-1 verwendet werden.

1.3 Elektrische Überwachung

Über die mechanische Sicherung hinaus kann, wenn die Art oder der Umfang des Betäubungsmittelverkehrs dies erfordert, eine elektrische Überwachung nach folgenden Richtlinien notwendig werden:

1.3.1 Es kommen nur Einbruchmeldeanlagen in Betracht, die den jeweils gültigen VDE Bestimmungen 0/833 Teile I und III entsprechen. Grundsätzlich sind

• Wertschutzschränke allseitig feldmäßig (durch kapazitive Feldänderungsanlagen), wobei alle Geräteteile und die sie verbindenden Leitungen erfasst werden müssen,
• Räume durch Einbruchmeldeanlagen nach dem Körperschallprinzip zu überwachen.

1.3.2 Die Scharfschaltung des jeweiligen Systems hat über eine mechanische Schalteinrichtung in Verbindung mit einer geistigen Schalteinrichtung zu erfolgen.

1.3.3 Alarmierung

Die Einbruchmeldeanlage ist unter Beachtung der jeweils gültigen Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) über eine stehende Verbindung oder über eine bedarfsgesteuerte Verbindung mit Ersatzweg auf eine Empfangseinrichtung der Polizei (Polizeinotruf) aufzuschalten.

2. Krankenhaus-Teileinheiten (Stationen o.ä.), Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime

Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad 0 oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 200 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Sog. Einmauerschränke sind in eine geeignete Wand fachgerecht einzubauen.

Ausgenommen hiervon ist die Aufbewahrung von Betäubungsmittelmengen, die höchstens den durchschnittlichen Tagesbedarf einer Teileinheit darstellen und ständig griffbereit sein müssen. Diese sind durch Einschließen so zu sichern, dass eine schnelle Entwendung wesentlich erschwert wird.

Die Aufbewahrung der entsprechenden Schlüssel ist durch einen schriftlichen Verteilerplan zu regeln. Die Schlüssel sind von den Berechtigten grundsätzlich in persönlichen Gewahrsam zu nehmen.

Bestehende Sicherungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2007 nach unseren bisherigen Richtlinien fertig gestellt wurden, genießen Bestandsschutz.

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) / Das BfArM ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Zur Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

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Feuerschutz und Feuersicherheit bei Tresoren

Feuerschutz und Feuersicherheit bei Tresoren

Was geschieht mit dem Inhalt eines Tresors, wenn es brennt?

135.000 Brände in Gebäuden im Jahr!

Dokumente und Wertsachen (siehe auch Wertschutzschränke)  sind nicht nur durch Einbruch und Diebstahl gefährdet. Bei jährlich über 135.000 gemeldeten Bränden in Gebäuden ist Brandschutz für viele unserer Kunden ein ganz wesentlicher Grund dafür, sich einen Tresor anzuschaffen. Eine Firma, die plötzlich ohne Akten und Daten (siehe auch Dokumentenschränke) dasteht, keine Kundenkartei und keinen Rechnungsordner, keinen Computer und keine Datensicherung mehr nutzen kann, steht am Rande des Ruins.

Feuerschutz?

Es werden mittlerweile auch in Baumärkten kleine Tresore angeboten, deren Herkunft oft in Billiglohnländern zu suchen ist. Häufig liest man: hochwertige Feuerisolierung! oder: Feuerschutz nach DIN 4102!.

Das sind Aussagen, die Ihnen keine Gewähr dafür bieten, dass Ihre wertvollen Dinge tatsächlich vor einem Brand geschützt sind.

Die DIN-Norm 4102 enthält nichts anderes als eine Aufzählung nicht brennbarer Isolierstoffe, die man beim Hausbau nutzen darf. Dazu gehören z.B. Mineralwolle oder Gips-Kartonplatten.

Der Verweis auf die DIN-Norm 4102 ist daher irreführend. Es wird dem Kunden vorgegaukelt, es gäbe eine quasi amtliche DIN-Vorschrift über den Feuerschutz bei Tresoren.

Feuersicherheit!

Feuersichere Tresore werden in Deutschland unter extremen Bedingungen in der Material-Prüfanstalt für das Bauwesen beim Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der Technischen Universität Braunschweig getestet – siehe „Feuerschutzgüteklassen”.

Nach dem erfolgten Feuertest wird ein zweiter Schrank des gleichen Modells einem Sturztest unterzogen: Er wird aus 9.15 m Höhe auf steinigen Untergrund gestürzt und anschließend für 30 Minuten in die Brennkammer gebracht und erneut auf 1090° C erhitzt.

Jedes Modell einer Baureihe muß mit je zwei Exemplaren diese Tests erfolgreich bestanden haben, um mit einem blauen „VdS“ oder auch „ECB-S“-Prüfsiegel auf der Türinnen- Verkleidung ausgezeichnet zu werden („RAL“ oder „DAR“ bis Ende 1994).

Feuersichere Tresore geben Ihnen die Garantie dafür, dass der Inhalt Ihres Tresors auch im Katastrophenfall vollständig erhalten bleibt.

Prüfsiegel

Achten Sie auf das Prüfsiegel, auf dem die Feuerschutzgüteklasse des Schrankes vermerkt ist.

Prüfsiegel Datensicherungsschrank

Die Feuerschutzgüteklassen

Nach EN- 1047-1 / VdS:

S 60 P

Schrank / 60 Minuten / Papier

Der Schrank wurde 60 Minuten bei 960° C getestet, ohne das die Temperatur während der Erhitzung und der folgenden Abkühlungsphase im Schrankinnenraum über 150° C gestiegen ist. Papier bleibt vollständig erhalten.

S 120 P

Schrank / 120 Minuten / Papier

Der Schrank wurde 120 Minuten bei 1090° C getestet, ohne dass die Temperatur während der Erhitzung und der folgenden Abkühlungsphase im Schrankinnenraum über 150° C gestiegen ist. Papier bleibt vollständig erhalten.

S 60 DIS

Schrank / 60 Minuten / DISketten

Der Schrank wurde 60 Minuten bei 960° C getestet, ohne dass sich die Temperatur im Schrankinnenraum während der Erhitzung und der folgenden Abkühlungsphase um mehr als 30° C erhöht hat. Disketten und alle weiteren magnetischen Datenträger bleiben vollständig erhalten und nutzbar.

S 120 DIS

Schrank / 120 Minuten / DISketten

Der Schrank wurde 120 Minuten bei 1090° C getestet, ohne dass sich die Temperatur im Schrankinnenraum während der Erhitzung und der folgenden Abkühlungsphase um mehr als 30° C erhöht hat. Disketten und alle weiteren magnetischen Datenträger (siehe auch Datensicherungschränke) bleiben vollständig erhalten und nutzbar.

Tresor nach Feuertest
Tresor nach Feuertest
Sturztest nach Feuertest
Sturztest nach Feuertest

Falls Sie mehr über feuersichere Tresore wissen möchten oder eine Beratung wünschen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Gerne können Sie uns unverbindlich eine E-Mail über das Kontaktformular schicken oder einen Rückruf mit den Fachberatern für Tresore vereinbaren.

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das

1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)2 mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und
2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.

Der in Satz 1 Nummer 1 genannten Norm gleichgestellt sind Normen eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die das gleiche Schutzniveau aufweisen. Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse oder Räume sind, sind zulässig, sofern sie

1. ein den jeweiligen Anforderungen mindestens gleichwertiges Schutzniveau aufweisen und
2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügen.

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
2. mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
3. in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)3 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet:

a) eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und
b) zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie
c) zusätzlich Munition;

4. in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)4 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt:

a) eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und
b) zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie
c) zusätzlich Munition;

5. in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)5 entspricht:

a) eine unbegrenzte Anzahl von Lang- und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf,
b) eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie
c) Munition.

(3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht:

1. wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 bis 1.3.4 des Waffengesetzes,
2. Vorrichtungen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 des Waffengesetzes, die das Ziel beleuchten oder markieren, und
3. Nachtsichtgeräte, -vorsätze und -aufsätze sowie Nachtzielgeräte nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes.

Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.
(4) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.
(5) Die zuständige Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Vorgaben der Absätze 1, 2 und 4 insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sichtbarkeit zu Ausstellungszwecken abweichen und dabei geringere oder höhere Anforderungen an die Aufbewahrung stellen; bei Sammlungen von Waffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist, und bei Munitionssammlungen soll sie geringere Anforderungen stellen. Dem Antrag ist ein Aufbewahrungskonzept beizugeben.
(6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.
(7) Bestehen begründete Zweifel, dass Normen anderer EWR-Mitgliedstaaten im Schutzniveau den in den Absätzen 1 und 2 genannten Normen gleichwertig sind, kann die Behörde vom Verpflichteten die Vorlage einer Stellungnahme insbesondere des Deutschen Instituts für Normung verlangen.
(8) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
(9) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.
(10) Die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbehältnissen und Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt durch akkreditierte Stellen. Akkreditierte Stellen sind Stellen, die

1. Konformitätsbewertungen auf dem Gebiet der Zertifizierung von Erzeugnissen des Geldschrank- und Tresorbaus einschließlich Schlössern zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl vornehmen und
2. hierfür über eine Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) in der jeweils geltenden Fassung verfügen.

Als nationale Akkreditierungsstellen gelten

1. Stellen, die nach § 8 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 79 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung beliehen oder errichtet sind, und
2. jede andere von einem Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 als nationale Akkreditierungsstelle benannte Stelle.

2 Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
3 Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
4 Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
5 Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (Bundesamt für Justiz)

Zur Quelle: § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

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Einbruchschutz und Einbruchsicherheit bei Tresoren

Einbruchschutz und Einbruchsicherheit bei Tresoren

Woran erkenne ich, wie sicher ein Tresor ist?

Zertifizierter Wertschutzschrank nach VdS?

Seit 1994 gelten europaweit gleiche Prüfstandards für Tresore.

Die unterschiedlichen Sicherheitsstufen, soweit es den Einbruchsschutz betrifft, werden seitdem als Widerstandsgrade N/0 – VI-KB in Deutschland vom VdS (Verband der Schadensversicherer Deutschland e.V.) im VdS-eigenen Prüfinstitut in Köln getestet und klassifiziert.

Tresortest

Der Tresor-Test mit einem Schweißbrenner
Der Tresor-Test mit einem Schweißbrenner

Im dortigen Testlabor wird versucht, den zu prüfenden Tresor nach allen Regeln der Kunst zu „knacken“. Es stehen dafür als Werkzeuge zur Verfügung:

Eine große Schleif-Flex, schwere große Hämmer, Keile, große Hebelwerkzeuge, eine schwere Bohrmaschine, eine Diamant-Kernbohrmaschine, eine Sauerstoff-Lanze und alle Konstruktionspläne des Tresors. Diese Kölner Tests gelten als die härtesten und anspruchvollsten Aufbruchs-Tests weltweit.

Widerstandsgrad

Der „Widerstandsgrad“ eines Tresortyps wird nach den beim Test erreichten „Resistance Units = RU“ (zu deutsch: Widerstands-Einheiten) bestimmt. Nach dem bestandenen Test wird der Tresor über die erreichte Anzahl der RU klassifiziert. Von Widerstandsgrad N/0 bis Widerstandsgrad IV KB. Je höher der Grad, desto sicherer ist der Wertschutzschrank.

VDS-Prüfsiegel

VdS oder ECB-S-Prüfsiegel bei Wertschutzschränken
VdS oder ECB-S-Prüfsiegel bei Wertschutzschränken

Jeder Wertschutzschrank VdS 0 – VI KB trägt innen ein blaues „VdS“ oder „ECB-S“-Prüfsiegel, auf dem die individuelle Fertigungsnummer und der Widerstandsgrad vermerkt ist.

Die Hersteller sind der ständigen, strengen Fertigungs- und Produkt-Kontrolle des VdS-Prüfinstitutes unterworfen. Sie müssen überdies die hohen Anforderung der ISO-Norm 9001 (Qualitätsmanagement) erfüllen.
Sicherheitsstufe A, B, C1 usw.

Tresore der Sicherheitsstufen A, B, C1, C2, D 10, D 20 und E 10 nach VDMA wurden bis 1993 noch von der „Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. (FuP)“ eingestuft und zum Teil getestet.

A- und B-Schränke ohne Prüfsiegel

Die meisten alten Wertbehältnisse sind „Tresore der Sicherheitsstufe B“, wie z.B. Wand-, Möbel- und Geschäftstresore. Diese Tresore wurden nie auf Einbruchssicherheit getestet. Sie erkennen, die Schränke daran, dass sie sie keine Prüfsiegel tragen. Es gibt lediglich bestimmte Bauartvorschriften im VDMA-Formblatt 24992. Diese Vorschrift ist 2003 ersatzlos entfallen. Deswegen gilt diese Sicherheitsstufe nicht mehr. Tresore der Sicherheitsstufe A sind nicht getestete, schwere, einwandige Stahlbehälter. Für Altschränke gibt es häufig Bestandsschutz durch die Versicherer.

RAL-Prüfsiegel

Der Tresortest mit einem wassergekühlten Kronenbohrer
Der Tresortest mit einem wassergekühlten Kronenbohrer

Wertschränke und Panzergeldschränke der höheren Sicherheitsstufen C1F – E 10 durchliefen Einbruchstests unterschiedlicher Härte beim Vorläufer des heutigen Prüfinstituts des VdS. Man erkennt diese Tresore am schwarzen „RAL“ oder „DAR“-Prüfsiegel auf der Türinnenverkleidung, auf dem die Sicherheitsstufe vermerkt ist. Diese geprüften Tresore werden von den Versicherern weiterhin in vollem Umfang anerkannt.

Bewertung der Versicherungen

Im Einzelnen werden Wertschutzschränke und Tresore von den Versicherungen so bewertet (Wertsachen und Bargeld):

Die Bewertung der Versicherungen bei Wertschutzschränken und Tresoren (Wertsachen und Bargeld)

Wichtig für die Bewertung der Stahlschränke B (bis Ende ´03), Wertschränke C1 und C2 (F) und Panzergeldschränke D10/D1, D20/D2 und E10 sind demnach der VdS-Grad (N=0, I=1, II=2, III=3, IV=4 und VI-KB/V=5), die Sicherheitsstufe und die Unterscheidung in privat und gewerblich. Die Versicherungssummen reichen von 10.000 EUR im gewerblichen und bis 500.000 EUR im privaten Bereich.

Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht von weniger als 300 kg bei gewerblicher – und weniger als 200 kg bei privater Nutzung müssen entsprechend der Montageanleitung des jeweiligen Herstellers mit Schwerlastankern im Boden befestigt werden. Wandtresore müssen vorschriftsmäßig einbetoniert werden. Eine Einmaueranleitung für Wandtresore können Sie kostenlosen in unserem Downloadbereich herunterladen.

Wenn der Tresor an eine VdS-zugelassene Einbruchmeldeanlage angeschlossen ist, verdoppeln sich die genannten Versicherungssummen.

Quellen: VdS-Drucksache 2333 08/93(02); VdS-Drucksache 691 11/95(03)

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Widerstandsgrad und Sicherheitsstufe beim Tresor

Widerstandsgrade und Sicherheitsstufen bei Tresoren

The International Security Association ist führender Verband für Sicherheitsprodukte – auf europäischer und internationaler Ebene. Die ECB zertifiziert Sicherheitsschränke, Wertschutzschränke, Wertschutzschränke für Geldautomaten, ATM-Sockel, Wertschutzräume (Türen und Wandungen) und Deposit- Systeme. Grundlage sind die Europäischen Normen EN 1143-1, EN 1143-2 und EN 14450.

Typprüfungen von Wertschutzschränken beinhalten zum Beispiel: Angriff auf Teil- und Volldurchbruch, Verankerungstest, Zusatztests mit dem Kernbohrgerät sowie Sprengstoff und Gas.

Bei Wertschutzschränken nach EN 1143-1 werden Angriffe auf Teil- und Volldurchbruch durchgeführt. Für den Volldurchbruch gilt ein um ca. 50 Prozent höherer Mindest-Widerstandswert, da der Rechtsbrecher dadurch Zugriff auf den gesamten Inhalt des Wertschutzschrankes hat. Beim Teildurchbruch hat er nur Zugriff auf Werte, die er beim Durchgreifen durch die Wandung mit der Hand erreichen kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wertschutzschränke des Widerstandsgrades 0. Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1.000 kg benötigen eine Verankerung am Aufstellort. Sie durchlaufen einen Verankerungstest. Wertschutzschränke bestimmter Widerstandsgrade können zusätzlich einem optionalen Zusatztest mit dem Kernbohrgerät (CD), Sprengstoff (EX) und Gas (GAS) unterzogen werden. Sicherheitsschränke S1 und S2 nach EN 14450 haben einen niedrigeren Sicherheitswert als Wertschutzschränke des Widerstandsgrades 0 nach EN 1143-1. Freistehende Sicherheitsschränke müssen einen Verankerungstest bestehen. Einmauerschränke (Wandtresore) werden einer Prüfung mit dem Ziel zur Wegnahme des Produkts unterworfen. Beide Schranktypen erfordern Tests für den Zugriff zum Schrankinnern durch die Tür und den Schrankkörper (bei Einmauerschränken durch den nicht eingefassten Teil der Schrankkörper).

Stahlschränke mit der Sicherheitsstufe A und B im privaten Bereich, die keine Zertifizierung (Einheitsblatt VDMA 24992 (Ausgabe Mai 1995) als Bauvorschrift für die Herstellererklärung zum 31. Dezember 2003 ersatzlos zurückgezogen.) haben, sind für die Versicherungssumme mit oder ohne Einbruchmeldeanlage nicht vorgesehen. Die Sicherheitsschränke mit der Sicherheitsstufe S1, die nach EN 14450 zertifiziert sind, haben eine Versicherungsumme, dabei spielt es keine Rolle, ob mit oder ohne EMA**, in Höhe von 5.000 Euro. Bei der Sicherheitsstufe S2 sind es wiederum 20.000 Euro.

Empfohlene Versicherungssummen im privaten Bereich in Deutschland – Sicherheitsschränke EN 14450 (siehe nachfolgende Abbildung).

Sicherheitsstufe A, B, S1 und S2 bei Stahlschränken und Sicherheitsschränken
Sicherheitsstufe A, B, S1 und S2 bei Stahlschränken und Sicherheitsschränken

Wertschutzschränke im privaten, gewerblichen bzw. industriellen Bereich mit dem Widerstandgrad 0, 1, 2, 3, 4 und 5, auch geläufig unter römisch I für 1, II für 2, III für 3, IV für 4 oder V für 5, die eine Zertifizierung nach EN 1143-1 haben, sind mit folgender Versicherungssumme vorgesehen:

privat/gewerblich ohne EMA**: 40.000 EUR/10.000 EUR
privat/gewerblich mit EMA**: 80.000 EUR/20.000 EUR

privat/gewerblich ohne EMA**: 65.000 EUR/20.000 EUR
privat/gewerblich mit EMA**: 130.000 EUR/40.000 EUR

privat/gewerblich ohne EMA**: 100.000 EUR/50.000 EUR
privat/gewerblich mit EMA**: 200.000 EUR/100.000 EUR

privat/gewerblich ohne EMA**: 200.000 EUR/100.000 EUR
privat/gewerblich mit EMA**: 400.000 EUR/200.000 EUR

privat/gewerblich ohne EMA**: 400.000 EUR/150.000 EUR
privat/gewerblich mit EMA**: 800.000 EUR/300.000 EUR

privat/gewerblich ohne EMA**: -/250.000 EUR
privat/gewerblich mit EMA**: -/500.000 EUR

Empfohlene Versicherungssummen im privaten und gewerblich/industriellen Bereich in Deutschland – Wertschutzschränke EN 1143-1 im kompakten Überblick (siehe nachfolgende Abbildung).

Widerstandsgrad 0, 1, 2, 3, 4 und 5 bei Wertschutzschränken
Widerstandsgrad 0, 1, 2, 3, 4 und 5 bei Wertschutzschränken

**EMA – VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage Hinweis ECB-S-zertifizierte Sicherheits- und Wertschutzschränke (einbruchsichere Tresore) mit einem Gewicht von < 1.000 kg müssen gemäß der Montageanleitung des Herstellers am Aufstellort verankert werden.

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